Häufig gestellte Fragen

FAQ – Antworten auf wichtige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Alltagsbegleitung, zu Kosten, Pflegegrad, Regionen und zum Umgang mit Demenz oder Autismus. Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, melden Sie sich gerne direkt.

1. Benötige ich einen Pflegegrad, um Plan B nutzen zu können?

Nein. Unsere Leistungen können auch ohne Pflegegrad privat gebucht werden. Liegt ein Pflegegrad vor, können Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI unter anderem über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse finanziert werden.

2. Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel melden wir uns innerhalb von 24–48 Stunden zurück. Termine für ein Erstgespräch werden zeitnah vereinbart.
Der Start der Betreuung ist abhängig von der aktuellen Einsatzplanung und Auslastung.

3. Können Menschen mit Demenz oder Autismus betreut werden?

Ja. Plan B ist spezialisiert auf den Umgang mit Demenz sowie auf neurodiverse Menschen, insbesondere im Autismus-Spektrum. Das Team von Plan B arbeitet reizarm, strukturiert und mit klarer, transparenter Kommunikation.

4. Übernehmen Sie auch pflegerische Tätigkeiten?

Nein. Plan B erbringt ausschließlich nicht-medizinische, nicht-pflegerische und nicht-therapeutische Leistungen. Körperpflege, Medikamentengabe oder medizinische Maßnahmen gehören nicht zum Leistungsumfang und bleiben Pflegediensten oder medizinischem Fachpersonal vorbehalten.

5. Wie erfolgt die Abrechnung?

Bei vorliegendem Pflegegrad können anerkannte Leistungen nach §45b SGB XI über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet werden. Alle weiteren oder zusätzlich vereinbarten Leistungen werden monatlich per Sammelrechnung privat abgerechnet.

6. Fallen Anfahrtskosten an?

Nein. Die Anfahrt ist im Stundenpreis bereits enthalten – sowohl bei §45b-Leistungen als auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen (HND) innerhalb des Einsatzgebietes.

7. Welche Regionen werden betreut?

Plan B arbeitet hauptsächlich in Hilden und Langenfeld. Weitere nahegelegene Gebiete können nach Absprache und verfügbarer Kapazität berücksichtigt werden, sofern die Anfahrtswege eine verlässliche Einsatzplanung zulassen.

8. Gibt es eine Mindestbuchungszeit?

Ja. Die Mindestbuchungszeit beträgt 60 Minuten, danach wird im fairen 15-Minuten-Takt abgerechnet.

9. Kann ich kurzfristig Termine absagen?

Absagen bis 24 Stunden vor dem Termin sind in der Regel kostenfrei möglich. Bei sehr kurzfristigen Absagen wird eine Ausfallpauschale von einer Stunde anfallen – außer selbstverständlich in Notfällen oder unvorhersehbaren Situationen.
Die genauen Regelungen werden im Betreuungsvertrag festgehalten.

10. Wie läuft das Erstgespräch ab?

Wir treffen uns bei Ihnen zu Hause und besprechen Ihre Situation, Bedürfnisse und Wünsche. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung sinnvoll ist und wie die nächsten Schritte aussehen. Das Gespräch dient auch dazu, ein erstes Vertrauensverhältnis aufzubauen. Gerne dürfen Sie auch Ihre Angehörigen dazu bitten.

11. Bekomme ich über das Erstgespräch eine Rechnung?

Nein. Das Erstgespräch ist für Sie bei uns immer kostenfrei. Wir nehmen uns dabei ausführlich Zeit, um alle Ihre Fragen in Ruhe zu beantworten und gemeinsam zu klären, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt.

12. Welche Qualifikationen bringt Plan B mit?

Alle unsere Mitarbeiter verfügen über die Qualifikation nach §45b SGB XI, einen Erste-Hilfe-Kurs und eine Hygieneschulung. Zusätzlich verfügt Nicole über eine zertifizierte Ausbildung zur Trauerbegleiterin, eine Zusatzfortbildung zur Begleitung am Lebensende sowie langjährige Erfahrung in der Betreuung, Strukturarbeit und im Umgang mit neurodiversen Menschen. Details finden Sie auf der Seite „Über uns“.

13. Wer hilft mir bei Fragen zu Pflegegrad, Entlastungsbetrag oder Leistungen der Pflegeversicherung?

Für viele Angehörige ist das Pflegesystem kompliziert. Kostenfreie, unabhängige Beratung erhalten Sie bei der kommunalen Pflegeberatung des Kreises Mettmann, beim Pflegestützpunkt und beim bundesweiten Pflegetelefon „Wege zur Pflege“. Eine Auswahl wichtiger Kontakte haben wir auf der Seite „Hilfe & Beratung“ zusammengestellt.

14. Was ist der Entlastungsbetrag (monatliche Entlastungsleistungen) und wie nutze ich ihn?

Menschen mit Pflegegrad erhalten monatliche Entlastungsleistungen für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag. Dieser Betrag kann z. B. für Leistungen wie die Alltagsbegleitung durch Plan B eingesetzt werden. Die genaue Höhe ist abhängig von den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. (Stand Juli 2026: 131 Euro pro Monat)

15. Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung?

Je nach Pflegegrad stehen verschiedene Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen oder der gemeinsame Jahresbetrag zur Verfügung. Welche Kombination im Einzelfall am sinnvollsten ist, klären die kommunale Pflegeberatung oder der Pflegestützpunkt. Wir helfen Ihnen selbstverständlich gern dabei, den Überblick zu behalten und unterstützen bei der Vorbereitung – die verbindliche Beratung erfolgt jedoch immer über die zuständigen Beratungsstellen.

16. Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich eine Wohnung anpassen oder Hilfsmittel beantragen möchte?

Die kommunale Wohn- und Pflegeberatung unterstützt kostenfrei bei Fragen zu Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung und Umbauten. Sie helfen auch bei der Antragstellung und der Auswahl passender Maßnahmen.
Eine Auswahl wichtiger Kontakte haben wir auf der Seite „Hilfe & Beratung“ zusammengestellt.

17. Bieten Sie auch Trauerbegleitung an?

Ja. Nicole Holz begleitet Menschen persönlich durch Zeiten von Abschied und Verlust. Sie ist zertifizierte Trauerbegleiterin (155 Stunden, ZFU-zugelassen, AZAV-zertifiziert) und hat zusätzlich eine Zusatzqualifikation zur Begleitung am Lebensende. Details finden Sie auf der Seite „Leistungen".

18. Gilt die Trauerbegleitung nur beim Verlust eines nahestehenden Menschen?

Nein. Trauer entsteht nicht nur durch den Tod eines geliebten Menschen. Auch der Verlust von Fähigkeiten durch eine Erkrankung oder der Verlust von Mobilität und Selbstständigkeit im Alter können zutiefst betrauert werden. Trauer ist so individuell wie jeder Mensch selbst, und genau so individuell gestalten wir die Begleitung.

19. Was kostet die Trauerbegleitung, und wird sie von der Pflegekasse übernommen?

Das erste, unverbindliche Gespräch ist kostenfrei. Die weitere Begleitung wird privat zu 50 €/Stunde abgerechnet. Da die Trauerbegleitung keine Leistung nach §45b SGB XI ist und auch keine medizinische oder therapeutische Behandlung darstellt, übernehmen weder Pflegekasse noch Krankenkasse in der Regel die Kosten.

20. Wie oft und wie lange dauert die Trauerbegleitung?

Das legen wir gemeinsam mit Ihnen fest, es gibt keine Standard-Trauer und damit auch kein festes Schema. Manche Menschen brauchen ein einzelnes klärendes Gespräch, andere eine längere, regelmäßige Begleitung. Wir richten uns dabei ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf und Ihrem Tempo.